X % der erwerbsfähigen Leistungsbezieher:innen (ELB) sind erwerbstätig und erhalten zusätzlich ALG II, da ihr Einkommen nicht ausreicht um das Existenzminimum zu decken. Die Bundesagentur für Arbeit bezeichnet diese Leistungsempfänger als Ergänzer oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Es erfolgte rückwirkend bis 2006 eine Anpassung der Wegweiser-Daten an die zum 28.04.2016 erfolgte Revision der SGB II-Statistik durch die Bundesagentur für Arbeit.