Programme
Abschlussbericht zur Nachhaltigkeitsstrategie
Alte Hansestadt Lemgo - Nachhaltigkeitsbericht BNK 2022
Alte Hansestadt Lemgo - Nachhaltigkeitsstrategie 2035
Augsburger Nachhaltigkeitsbericht 2025
Barrierefreie Kurzfassung -Nachhaltigkeitsbericht 2024
Barrierefreie Kurzfassung Nachhaltigkeitsbericht 2024
Bericht nach dem IMK Produktrahmen
Bericht nach der Agenda 2030 / SDGs
Bericht nach der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
Bericht nach der Neuen Leipzig Charta
Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune - für meine Kommune
Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune - Jena
Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune - Oldenburg (In Entwicklung)
Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune - Stadt Frechen (In Entwicklung)
Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune - Template (Struktur Agenda 2030 / SDGs)
Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune - Template (Struktur Agenda 2030 / SDGs)
Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune - Template (Struktur Agenda 2030 / SDGs) - Testkommune
BISKO Bilanzierungssystematik Kommunal
Der Stand der Umsetzung der Agenda 2030 in den deutschen Kommunen
Die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aus kommunaler Sicht
Digitales Nachhaltigkeitsmanagement in Kommunen
Dorfentwicklung und Klimaschutz
Entwicklungspolitische Projekte
Freiburger Nachhaltigkeitsbericht 2024
Freiburger Nachhaltigkeitsbericht für Bürger*innen 2024
Freiburger Nachhaltigkeitsziele
Handbuch NACHHALTIGKEIT GEWUSST WIE - HINWEISE VON KOMMUNEN FÜR KOMMUNEN
Handreichung "Nachhaltiges und suffizientes Bauen in den Städten"
Infografik-Poster zu Bildung für nachhaltige Entwicklung
Informationsbroschüre Zukunftsleitlinien für Augsburg und Augsburger Nachhaltigkeitsprozess
Instrumente für kommunales Nachhaltigkeitsmanagement
KI-Konzept
Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen
KommNN - Nachhaltigkeit in niedersächsischen Kommunen
KOMMUNALE STARKREGENVORSORGE IN NIEDERSACHSEN Praxisleitfaden für Städte und Gemeinden
Kommunale Nachhaltigkeitsstrategie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Kommunale Umwelt-AktioN UAN
Kommunaler Finanzreport 2023
Kommunaler Finanzreport 2025
Kommunaler Hochwasserschutz Erfahrungsaustausch
Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt
Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement - Bestandsaufnahmen auf Basis von Gemeinwohl-Fokusberichten
Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement
Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement
Lebenswerter Saarpfalz-Kreis - Die globale Agenda 2030 auf lokaler Ebene
Lebenswertes Stuttgart - Die globale Agenda 2030 auf lokaler Ebene
Leitbild für Nachhaltigkeit
Monitor Nachhaltige Kommune Bericht 2016 – Teil 1
Monitor Nachhaltige Kommune Bericht 2016 – Teil 2
Zielebene 1
1 Ökologische Zukunftsfähigkeit
01 Strategie
1. Nachhaltige Verwaltung
1. Nachhaltigkeit in der Verwaltung
1. Natur
1. Soziale Gerechtigkeit & zukunftsfähige Gesellschaft
02 Schwerpunkte
2. Energie
2. Globale Verantwortung
2. Nachhaltiger Konsum & gesundes Leben
2. Nachhaltiger Konsum & Gesundes Leben
03 Ziele und Evaluation
3. Globale Verantwortung & Eine Welt
3. Globale Verantwortung & Eine Welt
3. Klimaschutz, Energiewende und Anpassung an den Klimawandel
3. Mobilität
04 Öffentliche Beteiligung
4. Klimaschutz & Energie
4. Klimaschutz & Energie
4. Umgang mit natürlichen Ressourcen und Erhalt der Biodiversität
4. Wohnen und Quartier
05 Verantwortung
5. Bildung und lebenslanges Lernen
5. Nachhaltige Mobilität
5. Nachhaltige Mobilität
5. Wirtschaften, Arbeit und Tourismus
06 Nachhaltige Verwaltung
6. Armut und soziale Gerechtigkeit
6. Nachhaltige Mobilität
6. Ressourcenschutz und Klimafolgeanpassungen
6. Ressourcenschutz und Klimafolgenanpassung
07 Vergabe und Beschaffung
7. Gesundheit und Pflege
7. Wohnen, Gesundheit und Sicherheit
08 Finanzen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8. Miteinander, gleichberechtigte Teilhabe und Bildung
09 Innovation für Nachhaltigkeit
9. Wirtschaft, Arbeit und Konsum
10 Klimaschutz und Energie
10. Nachhaltige Stadtverwaltung
11 Ressourcenschutz und Klimafolgenanpassung
12 Nachhaltige Mobilität
13 Lebenslanges Lernen
14 Soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft
15 Wohnen und nachhaltige Quartiere
16 Gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften
17 Nachhaltiger Konsum und gesundes Leben
18 Globale Verantwortung und eine Welte
24 S Soziale Zukunftsfähigkeit
Zielebene 2
1.1 Bildung*
1.1 Die Stadtnatur in ihrer biologischen Vielfalt erhalten und entwickeln
1.1 Ein Nachhaltigkeitsmanagement ist 2030 etabliert, über den Fortschritt wird berichtet und die Mitarbeitenden wirken aktiv mit.
1.1 Im Jahr 2030 zeichnet sich der Kreis Heinsberg durch ein fortschrittliches, effizientes und beteiligendes Nachhaltigkeitsmanagement aus, das von allen Mitarbeitenden der Verwaltung gelebt wird.
1.1 Kommunale Nachhaltigkeitsstrategie
1.2 Begegnungsorte
1.2 Die Kreisverwaltung hat im Jahr 2030 eine vorbildliche Verwaltungsstruktur in Bezug auf innovative, chancengleiche, diskriminierungsfreie und nachhaltige Arbeitsverhältnisse etabliert. Die Mitarbeitenden profitieren von gesundheitsfördernden und ressourcensparenden, flexiblen Organisationsstrukturen.
1.2 Die Landkreisverwaltung bietet 2030 ein zielgruppenorientiertes und barrierefreies Angebot digitaler Dienstleistungen.
1.2 Naturnahe Ökosysteme intakt halten oder regenerieren und besonders gefährdete Pflanzen und Tierarten schützen
1.2 Zentrale Handlungsfelder
1.3 Die Landkreisverwaltung bezieht Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungen ein und ermöglicht Partizipation.
1.3 Im Jahr 2030 hat die Kreisverwaltung Heinsberg die Chancen der Digitalisierung für eine Nachhaltige Entwicklung genutzt und profitiert von transparenten und zielführenden E-Government-Strukturen. Die Bürgerinnen und Bürger nutzen die digitalen Angebote und unterschiedlichen Informationsplattformen.
1.3 Nachhaltigkeit in Eigen- und Beteiligungsunternehmen
1.3 Ortsnahe CO2-Senken wie Bäume, Wälder und Moore erhalten und schaffen
1.3 Zusammenleben (Wohnen)
1.4 Attraktive, stadtnahe Naturerlebnisräume schaffen und bewahren
1.4 Bezüge der Nachhaltigkeitsstrategie zu übergeordneten Zielsetzungen
1.4 Der Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Gesellschaften fördern die umweltschonende Verkehrsmittelwahl der Mitarbeitenden. Im Jahr 2030 verfügen sie über einen Fuhrpark mit postfossilen Antrieben und stellen geeignete Infrastrukturen zur Förderung von alternativen Antriebstechnologien bereit.
1.4 Die Verwaltung stärkt 2030 durch nachhaltige Beschaffung Wertschöpfungsketten und gesellschaftliche Ziele; 80% der Verfahren sind nachhaltig und alle Maßnahmen umgesetzt.
1.4 Teilhabechancen und Gleichberechtigung
1.5 Die Verwaltung gewährleistet bis 2030 eine gerechte Personalentwicklung: 50% Frauenanteil in Führungspositionen, inklusive Beschäftigung, Karrierechancen, Weiterbildung, Maßnahmen zu Gesundheit sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
1.5 Schadstoff-Emissionen in Luft, Wasser und Boden reduzieren
1.6 Auf geschlossene natürliche Stoffkreisläufe hinwirken
1.7 Den natürlichen Wasserkreislauf schützen, insbesondere die Wasserrückhaltefähigkeit steigern ("Schwammstadt" Oldenburg) und die Wasserverbrauchsmengen in allen Anwendungsgebieten reduzieren
1.8 Die Trinkwasserversorgung in ausreichender Menge, Qualität und ausreichendem Druck langfristig sicherstellen und Zugang zu Trinkwasser für alle schaffen
1.9 Nutzungskonflikte aktiv minimieren
1.10 Lichtverschmutzung und Lärm senken
2 Ö1 Klima schützen
2.1 Bewusstseinsbildung
2.1 Der Landkreis verankert kommunale Entwicklungspolitik strukturell, fördert partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Globalen Süden und stärkt zugleich die europäische Idee.
2.1 Energieverbräuche in allen Sektoren (Verkehr, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Haushalte) und Anwendungsbereichen (Raumwärme, Warmwasser, mechanische Energie usw.) reduzieren
2.1 Im Kreis Heinsberg ist im Jahr 2030 die Gewährleistung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung sowie ein ausgeprägtes Gesundheitsbewusstsein selbstverständlich. Der aktive und nachhaltige Lebensstil der Menschen im Kreis Heinsberg, ein sorgsamer Umgang mit Gesundheitsrisiken und die zielgruppenspezifischen sowie vielfältigen Sport- und Freizeitangebote tragen zu einer gesunden Gesellschaft bei.
2.1 Kommunenspezifische Besonderheiten
2.2 Der Landkreis ist Fairtrade-Town und macht sich stark für nachhaltigen Konsum.
2.2 Die ressourcenschonende Gebäudesanierung (von Wohn- und Nichtwohngebäuden) im Einklang mit dem städtischen Klimaschutzziel vorantreiben; dabei sowohl die Sanierungsquote als auch Sanierungstiefe steigern und vor Abriss eine CO2-Bilanz als Entscheidungsgrundlage heranziehen
2.2 Für die Menschen im Kreis Heinsberg ist im Jahr 2030 eine saisonale und regionale Ernährung im Alltag zur Selbstverständlichkeit geworden. Entsprechende Angebote stehen im Kreis und der Region zur Verfügung und werden sowohl von Privatpersonen als auch in der Gemeinschaftsverpflegung aktiv genutzt.
2.2 Gesunde Lebensweise
2.2 Kommunenspezifische Transformationshebel und Herausforderungen
2.3 Bezüge zwischen Handlungsfeldern und Chancen / Herausforderungen
2.3 Im Jahr 2030 sind die touristischen Potenziale des ländlich geprägten Raumes im Kreis Heinsberg im Sinne einer Nachhaltigen Entwicklung gestärkt. Die beteiligten Akteurinnen und Akteure tragen maßgeblich dazu bei, nachhaltige Praktiken in den jeweiligen Branchen zu verankern.
2.3 Klimagerechte Neubaustandards und Sanierungsstandards etablieren
2.3 Regional + Ökologisch + Fair + Solidarisch = Nachhaltig
2.4 Treibhausgas-Neutralität sowie Energie- und Ressourceneffizienz der Energieversorgung erreichen, unter anderem durch die Förderung und Ausbau von Photovoltaik-Anlagen
3.1 Der Gebäudebestand wird 20230 weitgehend klimaneutral versorgt, 80% des Energieverbrauchs stammen aus erneuerbaren Quellen, PV-Anlagen sind auf allen geeigneten kreiseigenen Dächern installiert.
3.1 Die schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen im Kreis Heinsberg leisten im Jahr 2030 einen zentralen Beitrag zur Bildung für Nachhaltige Entwicklung sowie zur Umweltbildung. Die Menschen im Kreis Heinsberg kennen dadurch die Bedeutung einer Global Nachhaltigen Entwicklung und richten ihr Handeln danach aus.
3.1 Emissionsarme, ressourceneffiziente und sichere Mobilitätsoptionen für alle schaffen und zugänglich machen
3.1 Mittel- und langfristige Nachhaltigkeitsziele der Kommune
3.1 Vernetzung zur Erreichung der Ziele
3.2 Ein integriertes Mobilitätsmanagement für individuellen und gewerblichen Verkehr etablieren, das sowohl multimodale als auch intermodale Mobilität umfasst
3.2 Im Jahr 2030 sind sich die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Institutionen des Kreises Heinsberg der globalen Auswirkungen ihres Konsumverhaltens bewusst. Die lokale Wirtschaft zeichnet sich sowohl durch sozialverträgliche umweltbewusste und ressourcensparende Produktion als auch transparente und öko-sozial verantwortliche Lieferketten aus. Fairer Handel hat an Bedeutung gewonnen.
Operative Ziele
1.1.1 Bildung für nachhaltige Entwicklung* etablieren
1.1.1 Bis zum Jahr 2026 werden die Nachhaltigkeitszielsetzungen des Kreises in geeigneter und angemessener Form Eingang in den Haushalt finden und dort abgebildet werden.
1.1.1 Die Landkreisverwaltung hat 2025 ihren zweiten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Alle Mitarbeitenden wirken an der Umsetzung der Nachhaltigkeitsaktivitäten mit.
1.1.1 Operatives Ziel - Einrichtung von Fußgängerzonen
1.1.2 Bildung für globale Verantwortung etablieren
1.1.2 Die Steuerung von nachhaltiger Entwicklung für eine klimaneutrale Landkreisverwaltung ist 2025 ein etablierter Prozess.
1.1.2 Spätestens im Jahr 2026 erfolgt die gesamte Beschaffung des Kreises auf Beschaffungsrichtlinien, die gemeinsam festgelegte Nachhaltigkeitskriterien systematisch berücksichtigen.
Spätestens im Jahr 2026 erfolgt die gesamte Beschaffung des Kreises auf Beschaffungsrichtlinien, die gemeinsam festgelegte Nachhaltigkeitskriterien systematisch berücksichtigen.
1.1.3 Alle Ämter, Stabsstellen und Eigenbetriebe haben 2025 das IKS erfolgreich eingeführt und in den Arbeitsalltag integriert; es werden Fortbildungen zur Korruptionsverhütung angeboten.
1.1.3 Bildung für Nachhaltige Mobilität etablieren
1.1.3 Spätestens im Jahr 2026 sind in den Anträgen und Beschlussvorlagen für die politischen Gremien die Bezüge, Auswirkungen sowie die Vereinbarkeit mit den Nachhaltigkeitszielen des Kreises dargestellt.
Spätestens im Jahr 2026 sind in den Anträgen und Beschlussvorlagen für die politischen Gremien die Bezüge, Auswirkungen sowie die Vereinbarkeit mit den Nachhaltigkeitszielen des Kreises dargestellt.
1.1.4 Bildung für nachhaltige Landnutzung etablieren
1.1.5 Digitalisierung konsequent umsetzen
1.2.1 Bis 2025 regelt eine abgestimmte Planung die Digitalisierung der Dienstleistungen, eine nachhaltige und systematische IT-Betreuung der kreiseigenen Schulen ist sicherstellt.
1.2.1 Bis zum Jahr 2026 ist mit dem Kernteam ein Nachhaltigkeitskodex für die Kreisverwaltung entwickelt, aus dem Fortbildungsangebote für die Mitarbeitenden abgeleitet werden.
1.2.1 gerne Draußen zusammen sein
1.2.2 Bis 2025 ist die Barrierefreiheit der Online-Services für alle Nutzerinnen und Nutzer weitestgehend sichergestellt.
1.2.2 Bis zum Jahr 2026 sind regelmäßig aktivierende Mitarbeitendenbefragungen zu den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeit durchgeführt worden, deren Ergebnisse sowohl für das Monitoring der Nachhaltigkeitsstrategie als auch für die Organisationsentwicklung genutzt werden.
1.2.2 gerne Drinnen zusammen sein
1.2.3 Bis zum Jahr 2026 ist im Rahmen eines verwaltungsinternen Beteiligungsprozesses das Personalentwicklungskonzept des Kreises bedarfsgerecht fortgeschrieben.
1.2.3 Die Landkreisverwaltung hat ihre internen Aufgaben zur Verwaltungsdigitalisierung optimiert.
1.2.3 vielfältige Bewegungsorte fördern
1.2.4 Bis zum Jahr 2026 ist allen Beschäftigten, denen eine Tätigkeit obliegt, die grundsätzlich heimarbeitsfähig ist, ein Angebot zum räumlich und zeitlich flexiblen Arbeiten unterbreitet. Die Mobil-Office-Quote erreicht mindestens 30%, sofern der Wunsch der Mitarbeitenden hierzu besteht.
1.3.1 Attraktive Gestaltung der Wohngebiete – soziale Integration und Barrierefreiheit
1.3.1 Bis zum Jahr 2026 erreicht die Nutzung der E-Akte in der Kreisverwaltung mindestens 75%.
1.3.1 Der Landkreis stärkt Identifikation und Verständnis für Verwaltung und Politik durch mehr Transparenz, öffentliche Informationen zu Sitzungen und eine digitale Beteiligungsplattform zur Bürgerbeteiligung.
1.3.2 Alle stark frequentierten Verwaltungsleistungen werden digital angeboten und die Nutzungsquote beträgt bis 2026 50%.
1.3.2 Die Weiterentwicklung und Nutzung von Medienkanälen führte 2025 zu mehr Bürgerinteraktion und einem gestärkten Außenbild.
1.4.1 Bis 2025 sind 40% der Beschaffungsverfahren nachhaltig, dank einer einheitlichen, benutzerfreundlichen Vergabeplattform mit Nachhaltigkeitsauswertung.
1.4.1 Bis zum Jahr 2026 werden von mindestens 25% der Mitarbeitenden die Angebote Jobticket und/oder Jobfahrrad genutzt, sofern hierzu der Wunsch der Mitarbeitenden besteht.
1.4.1 Information und Beteiligung fördern
1.4.2 Bis zum Jahr 2026 ist der kreiseigene Fuhrpark zu mindestens 30% auf postfossile Antriebe umgestellt, die Nutzungsquote in der Mitarbeitendenschaft gesteigert und entsprechende Infrastruktur (z.B. Ladepunkte) geschaffen.
1.4.2 Die Verwaltung fördert 2025 nachhaltige, regionale Beschaffung durch Unterstützung von Organisationen, stärkere Wertschöpfungsketten und Anreizsysteme.
1.4.2 Gleichstellung herstellen
1.4.3 Bis zum Jahr 2026 ist die Infrastruktur von Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lademöglichkeiten für E-Autos an den kreisangehörigen Liegenschaften angemessen und bedarfsgerecht ausgebaut.
1.4.3 gute Arbeit für alle ermöglichen
1.5.1 Der Personalbedarf ist 2025 zu 90% gedeckt. Flexible Fach-, Führungs- und Projektkarrieren bieten attraktive Entwicklungsmöglichkeiten.
1.5.2 Die Landkreisverwaltung hat 2025 die Work-Life-Balance der Mitarbeitenden durch betriebliche Gesundheitsförderung und Schulungen gefördert, ein Gesundheitsbudget ist geprüft.
1.5.3 Der Landkreis fördert gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung, Chancengleichheit und eine wertschätzende Arbeitskultur, stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und setzt sich für Gleichstellung in allen Ebenen ein.
1.5.4 Die Landkreisverwaltung stellt die Aufgabendurchführung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XIV) entsprechend der Neuregelungen zum 01.01.2024 sicher.
2.1.1 Bewusstsein für Nachhaltigkeit bei Kindern und Jugendlichen stärken
2.1.1 Bis zum Jahr 2026 ist ein Netzwerk für betriebliches Gesundheitsmanagement geschaffen, an dem sich mindestens 20 Pilotunternehmen aus dem Kreis Heinsberg beteiligen.
2.1.1 Entwicklungspolitische Akteure im Landkreis sind bis 2025 erfasst, vernetzt und stärker professionalisiert.
2.1.2 Bewusstsein für Nachhaltigkeit bei Erwachsenen stärken
2.1.2 Bis zum Jahr 2026 ist die Anzahl der Bewegungskindergärten im Vergleich zum Jahr 2020 um 50% erhöht.
2.1.2 Internationale Partnerschaften sind ausgebaut und gestärkt; zugleich wirbt der Landkreis für die europäische Idee.
2.1.3 Der Landkreis stärkt bis 2025 das Bewusstsein für globale Zusammenhänge und nachhaltige Entwicklung.
2.1.3 Spätestens ab dem Jahr 2026 ist die Veranstaltungsreihe „Sport im Park“ in allen zehn Kommunen des Kreises Heinsberg etabliert und wird dauerhaft angeboten.
2.2.1 Bis zum Jahr 2026 ist im Rahmen der Regionalmarke „Heinsberger Land – das schmeckt man“ die Entwicklung einer digitalen Verkaufsplattform für regionale Produkte abgeschlossen und mindestens 50% der regionalen Erzeugerinnen und Erzeuger bieten Ihre Waren über die Plattform an.
2.2.1 Der Landkreis ist 2025 als Fairtrade-Landkreis re-zertifiziert.
2.2.1 Sport- und Gesundheitsförderung im Sinne der Nachhaltigkeit
Maßnahmen
„Dortmund at work“
„Equal Pay Day“ / Aktionen des Dortmunder Aktionsbündnis zum „Equal Pay Day“
"iCapital Award 2021 - European Capital of Innovation"
„iResilience - Soziale Innovation und intelligente Stadtinfrastrukturen für die resiliente Stadt der Zukunft
„Konsultationskreis Energieeffizienz und Klimaschutz“
"Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt"
„Masterplan Wissenschaft“ / Dortmunder Hochschultage
„Wochen der Beratung“ im Dienstleistungszentrum Bildung
"Zeitgewinn"-Strategie (Gemeinsam handeln – gemeinsam Zukunft gestalten)
1 Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform und Zielgruppen
1. Nachhaltigkeitsmanagement
1.1.1.1 Festlegung über die geeignete und angemessene Form der Abbildung der Nachhaltigkeitsziele in den Haushalt des Kreises
Die Nachhaltigkeitszielsetzungen werden zukünftig in einem interaktiven Haushalt abgebildet sein.
1.1.1.1 Regelmäßige Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie
1.1.1.2 Erstellung eines zweiten Nachhaltigkeitsberichts
1.1.1.3 Verankerung des Nachhaltigkeitsengagements durch interne Sitzungen
1.1.1.4 Treffen der Mentorinnen und Mentoren der Nachhaltigkeit
1.1.1.5 Sensibilisierung von bestehenden und neuen Mitarbeitenden zum Thema Nachhaltigkeit
1.1.1.6 Implementierung der Nachhaltigkeit in das Konzept des Zukunftskreises
1.1.2.1 Erstellung von Beschaffungsrichtlinien
Spätestens bis zum Jahr 2025 werden die Beschaffungen auf der Basis von Richtlinien erfolgen, die beispielsweise ökonomische und ökologische Kosten berücksichtigen.
1.1.2.1 Haushaltsaufstellung
1.1.2.2 Priorisierungsprozess zur Budgetierung
1.1.2.3 Implementierung eines jährlichen strategischen Steuerungskreislaufs
1.1.3.1 Anpassung der Beschlussvorlagen für die politischen Gremien
Die Beschlussvorlagen für die politischen Gremien werden bis spätestens 2026 einen SDG-Bezug beinhalten.
1.1.3.1 Einführung eines fachamtsinternen Kontrollsystems (IKS)
1.1.3.2 Schulungen zu Korruptionsverhütung durchführen
1.2.1.1 Erstellung eines Nachhaltigkeitskodex
Entwicklung des Kodex mit Kernteam und/oder Einbeziehung von weiteren Beteiligten.
1.2.1.1 Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes / Online-Services
1.2.1.2 Erarbeitung von Handlungsfeldern aus der Digitalstrategie
1.2.1.3 IT@School
1.2.2.1 Befragung alle 2 Jahre durchführen
Die Mitarbeitendenbefragungen sollten als online Befragungen und unter Einbeziehung von Fachforen durchgeführt werden.
1.2.2.1 Online-Services ohne Barrieren bereitstellen
1.2.2.2 Qualitätszirkel einfache Sprache
1.2.2.3 Volltextsuche (Sprachsuche)
1.2.2.4 Seitengeschwindigkeit
1.2.2.5 Zielfindung, Usability, Responsive Design verbessern
1.2.3.1 Einführung der E-Akte
1.2.3.1 Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts
Das bestehende Personalentwicklungskonzept wird kontinuierlich fortgeschrieben.
1.2.3.2 E-Akte: Verbesserte Abläufe für schnellere Antragsbearbeitung
1.2.3.3 Digitaler Postlauf
1.2.3.4 E-Rechnung
1.2.3.5 Elektronischer Sitzungsdienst ausweiten
1.2.3.6 Schulungen für Webpflege durchführen
1.2.3.7 Begleitung bei externen Agenturaufgaben
1.2.3.8 Erstellung von Vorlagen (Eingabemasken)
1.2.4.1 Aktualisierung der Rahmenbedingungen
Die bestehenden Regelungen über die Einrichtung von Mobil-Office Arbeitsplätzen werden angepasst und zukünftig bedarfsorientiert fortgeschrieben.
1.2.4.2 Tätigkeitskataster erstellen
Evaluation der Arbeitsplätze im Hinblick auf die Eignung (gar nicht, bedingt, vollständig).
1.3.1.1 Bürger- und Ratsinformationssystem
1.3.1.1 Strukturierung des weiteren Ausbaus der E-Akte
Im Hinblick auf eine zügige Umsetzung der Nutzung der E-Akte wird eine Klassifizierung und Priorisierung von Aufgabenbereichen vorgenommen.
1.3.1.2 Digitale Partizipationsverfahren
1.3.1.3 Beteiligung und Information zur Kreispolitik