Programme
Handlungsfeld
Strategische Ziele
1.1 Im Jahr 2030 zeichnet sich der Kreis Heinsberg durch ein fortschrittliches, effizientes und beteiligendes Nachhaltigkeitsmanagement aus, das von allen Mitarbeitenden der Verwaltung gelebt wird.
1.2 Die Kreisverwaltung hat im Jahr 2030 eine vorbildliche Verwaltungsstruktur in Bezug auf innovative, chancengleiche, diskriminierungsfreie und nachhaltige Arbeitsverhältnisse etabliert. Die Mitarbeitenden profitieren von gesundheitsfördernden und ressourcensparenden, flexiblen Organisationsstrukturen.
1.3 Im Jahr 2030 hat die Kreisverwaltung Heinsberg die Chancen der Digitalisierung für eine Nachhaltige Entwicklung genutzt und profitiert von transparenten und zielführenden E-Government-Strukturen. Die Bürgerinnen und Bürger nutzen die digitalen Angebote und unterschiedlichen Informationsplattformen.
1.4 Der Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Gesellschaften fördern die umweltschonende Verkehrsmittelwahl der Mitarbeitenden. Im Jahr 2030 verfügen sie über einen Fuhrpark mit postfossilen Antrieben und stellen geeignete Infrastrukturen zur Förderung von alternativen Antriebstechnologien bereit.
2.1 Im Kreis Heinsberg ist im Jahr 2030 die Gewährleistung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung sowie ein ausgeprägtes Gesundheitsbewusstsein selbstverständlich. Der aktive und nachhaltige Lebensstil der Menschen im Kreis Heinsberg, ein sorgsamer Umgang mit Gesundheitsrisiken und die zielgruppenspezifischen sowie vielfältigen Sport- und Freizeitangebote tragen zu einer gesunden Gesellschaft bei.
2.2 Für die Menschen im Kreis Heinsberg ist im Jahr 2030 eine saisonale und regionale Ernährung im Alltag zur Selbstverständlichkeit geworden. Entsprechende Angebote stehen im Kreis und der Region zur Verfügung und werden sowohl von Privatpersonen als auch in der Gemeinschaftsverpflegung aktiv genutzt.
2.3 Im Jahr 2030 sind die touristischen Potenziale des ländlich geprägten Raumes im Kreis Heinsberg im Sinne einer Nachhaltigen Entwicklung gestärkt. Die beteiligten Akteurinnen und Akteure tragen maßgeblich dazu bei, nachhaltige Praktiken in den jeweiligen Branchen zu verankern.
3.1 Die schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen im Kreis Heinsberg leisten im Jahr 2030 einen zentralen Beitrag zur Bildung für Nachhaltige Entwicklung sowie zur Umweltbildung. Die Menschen im Kreis Heinsberg kennen dadurch die Bedeutung einer Global Nachhaltigen Entwicklung und richten ihr Handeln danach aus.
3.2 Im Jahr 2030 sind sich die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Institutionen des Kreises Heinsberg der globalen Auswirkungen ihres Konsumverhaltens bewusst. Die lokale Wirtschaft zeichnet sich sowohl durch sozialverträgliche umweltbewusste und ressourcensparende Produktion als auch transparente und öko-sozial verantwortliche Lieferketten aus. Fairer Handel hat an Bedeutung gewonnen.
3.3 Der Kreis Heinsberg hat im Jahr 2030 sein Engagement im Bereich der Globalen Partnerschaften ausgebaut und die Anzahl der aktiv daran beteiligten Menschen gesteigert. Der Kreis übernimmt in umsetzungsorientierten Partnerschaften und Projekten der interkommunalen Zusammenarbeit seine Verantwortung für eine global gerechte Welt wahr.
3.4 Im Jahr 2030 zeichnet sich der Kreis Heinsberg durch Projekte mit einem hohen interkulturellen Austausch aus. Aktivitäten des Kreises tragen aktiv zu Integration, Teilhabe und zu einem friedvollen Zusammenleben bei.
4.1 Im Jahr 2030 hat sich ein Klimaschutzmanagement zwischen der Kreisverwaltung Heinsberg und den kreisangehörigen Kommunen etabliert, welches die unterschiedlichen Potentiale der verschiedenen Ebenen in der Reduktion von klimaschädlichen Emissionen bestmöglich ausschöpft und die Gemeinschaftsaufgabe Klimaneutralität evidenzbasiert und transparent koordiniert. Neben der Arbeit in den Verwaltungen trägt das kommunale Klimaschutzmanagement mit passgenauen Förder-, Beratungs- und Bildungsangeboten zu einem integrie ten Handeln in der Wirtschaft und der Bevölkerung bei.
4.2 Die Ausbaupotentiale der erneuerbaren Energien für die Sektoren Industrie, Verkehr, Strom und Wärme sind im Jahr 2030 bestmöglich ausgeschöpft und der Kreis Heinsberg zum Nettoexporteur von erneuerbarem Strom geworden. Dabei ist der Ausbau der unterschiedlichen Energieträger unter der Nutzung von Synergiepotenzialen gelungen.
4.3 Neben der Reduktion von klimaschädlichen Emissionen zeichnet sich der Kreis Heinsberg im Jahr 2030 auch durch energieeffiziente und energiesparende Bau- und Sanierungsweisen und ein ressourcenschonendes Management von Liegenschaften, Gewerbestandorten als auch Privatgebäuden aus.
4.4 Im Jahr 2030 profitieren die Menschen und Unternehmen im Kreis Heinsberg sowohl von der Wertschöpfung als auch von den positiven ökologischen Wirkungen eines grünen Wasserstoff-Sektors, der sich im Kreis und der Region etabliert hat und einen grünen Strukturwandel vorantreibt.
5.1 Im Jahr 2030 nutzen die Menschen im Kreis Heinsberg verstärkt die gut vernetzten, sicheren und barrierefreien Fuß- und Radverkehrsinfrastrukturen, die auch durch zielgruppengerechte Bildungs- und Sensibilisierungsangebote in der Breite der Bevölkerung an Attraktivität gewinnen.
5.2 Sowohl der ÖPNV als auch der SPNV im Kreis Heinsberg zeichnen sich im Jahr 2030 durch attraktive und nutzerinnen- und nutzerfreundliche Angebote und Ausstattungen aus. Die Antriebe im ÖPNV und SPNV sind weitestgehend auf emissionsfreie Technologien umgestellt und die Berufsbilder in diesem Sektor haben eine Stärkung erfahren.
5.3 Emissionsarme und umweltfreundliche Antriebstechnologien haben sich im motorisierten Individualverkehr (MIV) im Jahr 2030 auf Grund des Ausbaus einer unterstützenden Infrastruktur im Kreis Heinsberg durchgesetzt. Neben der Antriebswende konnte eine Reduzierung der Verkehrswege im MIV erreicht werden.
5.4 Emissionsarme und umweltfreundliche Antriebstechnologien haben sich im motorisierten Individualverkehr (MIV) im Jahr 2030 auf Grund des Ausbaus einer unterstützenden Infrastruktur im Kreis Heinsberg durchgesetzt. Neben der Antriebswende konnte eine Reduzierung der Verkehrswege im MIV erreicht werden.
6.1 Im Jahr 2030 trägt ein integriertes und umweltverträgliches Bodenmanagement im Kreis Heinsberg dazu bei, dass vorhandene land- und forstwirtschaftliche Flächen im Sinne der Nachhaltigkeit und der Energiewende bewirtschaftet, wertvolle Grün- und Naherholungsflächen erhalten sowie Flächenneuversiegelungen im Regelfall vermieden werden können.
6.2 Der Kreis Heinsberg zeichnet sich im Jahr 2030 durch artenschutzorientiertes Handeln und Entscheiden auf allen Ebenen aus. Die Biodiversität wird im Sinne des Prinzips der Ökosystemdienstleistungen als wertvolle Ressource behandelt.
6.3 Klimafolgenanpassung im Kreis Heinsberg ist im Jahr 2030 ein proaktives Gemeinschaftswerk der verwaltungsseitigen, wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure. Resilient geplante und bewirtschaftete grün-blau-graue Infrastrukturen mit einer begleitenden Sensibilisierung aller Heinsbergerinnen und Heinsberger sichern die Gesundheit der Menschen und die Anpassungsfähigkeit von ländlichen und urbanen Lebens- und Naturräumen.
6.4 Im Jahr 2030 tragen die Verwaltungen, die Wirtschaft und die Bevölkerung dazu bei, dass die ober- und unterirdischen Gewässerkörper im Kreis Heinsberg in einem quantitativ und qualitativ guten sowie möglichst naturnahen Zustand sind und keine Gefahrenquellen bei Extremwetterereignissen darstellen.
6.5 Im Jahr 2030 werden im Kreis Heinsberg die ressourcenschonenden Potenziale der Kreislaufwirtschaft (Teilen, Tauschen, Reparieren, Produzieren) und der Abfallvermeidung bestmöglich ausgeschöpft. Die Kreislaufwirtschaft trägt neben den positiven ökologischen Wirkungen auch zur regionalen Wertschöpfung bei.
Operative Ziele
1.1.1 Bis zum Jahr 2026 werden die Nachhaltigkeitszielsetzungen des Kreises in geeigneter und angemessener Form Eingang in den Haushalt finden und dort abgebildet werden.
1.1.2 Spätestens im Jahr 2026 erfolgt die gesamte Beschaffung des Kreises auf Beschaffungsrichtlinien, die gemeinsam festgelegte Nachhaltigkeitskriterien systematisch berücksichtigen.
Spätestens im Jahr 2026 erfolgt die gesamte Beschaffung des Kreises auf Beschaffungsrichtlinien, die gemeinsam festgelegte Nachhaltigkeitskriterien systematisch berücksichtigen.
1.1.3 Spätestens im Jahr 2026 sind in den Anträgen und Beschlussvorlagen für die politischen Gremien die Bezüge, Auswirkungen sowie die Vereinbarkeit mit den Nachhaltigkeitszielen des Kreises dargestellt.
Spätestens im Jahr 2026 sind in den Anträgen und Beschlussvorlagen für die politischen Gremien die Bezüge, Auswirkungen sowie die Vereinbarkeit mit den Nachhaltigkeitszielen des Kreises dargestellt.
1.2.1 Bis zum Jahr 2026 ist mit dem Kernteam ein Nachhaltigkeitskodex für die Kreisverwaltung entwickelt, aus dem Fortbildungsangebote für die Mitarbeitenden abgeleitet werden.
1.2.2 Bis zum Jahr 2026 sind regelmäßig aktivierende Mitarbeitendenbefragungen zu den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeit durchgeführt worden, deren Ergebnisse sowohl für das Monitoring der Nachhaltigkeitsstrategie als auch für die Organisationsentwicklung genutzt werden.
1.2.3 Bis zum Jahr 2026 ist im Rahmen eines verwaltungsinternen Beteiligungsprozesses das Personalentwicklungskonzept des Kreises bedarfsgerecht fortgeschrieben.
1.2.4 Bis zum Jahr 2026 ist allen Beschäftigten, denen eine Tätigkeit obliegt, die grundsätzlich heimarbeitsfähig ist, ein Angebot zum räumlich und zeitlich flexiblen Arbeiten unterbreitet. Die Mobil-Office-Quote erreicht mindestens 30%, sofern der Wunsch der Mitarbeitenden hierzu besteht.
1.3.1 Bis zum Jahr 2026 erreicht die Nutzung der E-Akte in der Kreisverwaltung mindestens 75%.
1.3.2 Alle stark frequentierten Verwaltungsleistungen werden digital angeboten und die Nutzungsquote beträgt bis 2026 50%.
1.4.1 Bis zum Jahr 2026 werden von mindestens 25% der Mitarbeitenden die Angebote Jobticket und/oder Jobfahrrad genutzt, sofern hierzu der Wunsch der Mitarbeitenden besteht.
1.4.2 Bis zum Jahr 2026 ist der kreiseigene Fuhrpark zu mindestens 30% auf postfossile Antriebe umgestellt, die Nutzungsquote in der Mitarbeitendenschaft gesteigert und entsprechende Infrastruktur (z.B. Ladepunkte) geschaffen.
1.4.3 Bis zum Jahr 2026 ist die Infrastruktur von Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lademöglichkeiten für E-Autos an den kreisangehörigen Liegenschaften angemessen und bedarfsgerecht ausgebaut.
2.1.1 Bis zum Jahr 2026 ist ein Netzwerk für betriebliches Gesundheitsmanagement geschaffen, an dem sich mindestens 20 Pilotunternehmen aus dem Kreis Heinsberg beteiligen.
2.1.2 Bis zum Jahr 2026 ist die Anzahl der Bewegungskindergärten im Vergleich zum Jahr 2020 um 50% erhöht.
2.1.3 Spätestens ab dem Jahr 2026 ist die Veranstaltungsreihe „Sport im Park“ in allen zehn Kommunen des Kreises Heinsberg etabliert und wird dauerhaft angeboten.
2.2.1 Bis zum Jahr 2026 ist im Rahmen der Regionalmarke „Heinsberger Land – das schmeckt man“ die Entwicklung einer digitalen Verkaufsplattform für regionale Produkte abgeschlossen und mindestens 50% der regionalen Erzeugerinnen und Erzeuger bieten Ihre Waren über die Plattform an.
2.3.1 Bis zum Jahr 2026 werden im Rahmen der Tourismusförderung „Heinsberger Land“ systematische Bezüge zu den Nachhaltigkeitszielsetzungen dargestellt.
2.3.2 Bis 2026 sind 20 Pilotunternehmen (HoGA, aber auch regionale Erzeugerinnen und Erzeuger etc.) im Kreis Heinsberg im nachhaltigen Tourismus durch ein anerkanntes Label zertifiziert.
2.3.3 Bis zum Jahr 2026 ist der Anteil der an der Regionalmarke „Heinsberger Land – das schmeckt man!“ beteiligten Betriebe im Vergleich zum Jahr 2022 um mindestens 20 % gesteigert.
3.1.1 Der Kreis fördert die Umweltbildung von Jugendlichen und Kindern. Diesen wird ermöglicht, in den Schulen/KiTas oder in ihrer Freizeit Kurse zur Umweltbildung/BNE zu besuchen, um sie für Nachhaltigkeitsthemen zu sensibilisieren.
3.1.2 Der Kreis Heinsberg mit seinen 10 Städten/Gemeinden fördert Besuche schulischer Einrichtungen zur Umweltbildung. Bis zum Jahr 2026 haben mindestens 25% aller Grundschülerinnen und Grundschüler im Kreis Heinsberg entsprechende Einrichtungen zur Umweltbildung besucht.
3.2.1 Der Kreis Heinsberg ist bis 2026 als Fairtrade-Region ausgezeichnet.
3.2.2 Im Jahr 2026 gibt es einen Leitfaden zur nachhaltigen Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Der Leitfaden wird im Rahmen aller Veranstaltungen des Kreises und darüber hinaus auch von mindestens 5 weiteren Institutionen/Organisationen angewandt. Der Kreis versucht über Bildungsangebote die Nachhaltigkeit im Vereinsleben sicherzustellen
3.3.1 Im Jahr 2026 hat der Kreis Förderstrukturen etabliert, die Vereine, Schulen und sonstige Institutionen in der Zusammenarbeit mit „Südpartnerinnen und Südpartner“ unterstützen. Die Ausgestaltung der Förderstrukturen erfolgt unter Mitwirkung des Kreistages.
3.3.2 Der Kreis Heinsberg prüft im Jahr 2023 die Realisierung einer internationalen „kommunalen Nachhaltigkeitspartnerschaft“.
3.4.1 Im Jahr 2026 befindet sich ein partizipativ erarbeitetes Konzept zum analogen und digitalen interkulturellen Austausch der Menschen im Kreis Heinsberg in der aktiven Umsetzung.
3.4.2 Bis zum Jahr 2026 sind mindestens 10% der Grundschulen und 50% der weiterführenden Schulen im Kreis Heinsberg „Schulen ohne Rassismus/Schule mit Courage“.
4.1.1 Bis zum Jahr 2026 wirkt der Kreis darauf hin, dass aus Vertreterinnen und Vertreter aller Kommunen des Kreises ein interkommunales Klimaschutzteam gegründet wird. Dieses koordiniert die Klimaschutzbemühungen des Kreises und seiner Kommunen und initiiert gemeinsame Projekte zum Klimaschutz.
4.1.2 Bis zum Jahr 2026 wirbt der Kreis dafür, gemeinsam mit den Kommunen abgestimmte Klimaschutzziele in partizipativen Prozessen zu entwickeln und zu erreichen.
4.2.1 Der Kreis wird an den kreisangehörigen Liegenschaften die Ausbaupotentiale von erneuerbaren Energien sowie die Nutzung alternativer Heizungstypen bis 2026 eruieren und wo wirtschaftlich sinnvoll die Nutzung umsetzten bzw. vorbereiten.
4.3.1 Im Jahr 2026 haben mindestens 20 Institutionen, Unternehmen oder kreisangehörige Kommunen ein Umweltmanagementsystem nach EMAS-Standard eingeführt.
4.3.2 Bis zum Jahr 2030 wird im Kreisgebiet ein erstes Gebäude in der cradle-to-cradle-Bauweise realisiert.
4.4.1 Bis zum Jahr 2026 sind erste Maßnahmen der Wasserstoffstrategie des Kreises umgesetzt und die Versorgungsinfrastruktur für Wasserstoff ausgebaut.
4.4.2 Bis zum Jahr 2026 ist im Kreis Heinsberg mindestens 1 Projekt umgesetzt, das auf die Nutzung von Abwärmepotenzialen abzielt.
5.1.1 Im Jahr 2026 befindet sich das Radverkehrsnetz Rheinisches Revier (inklusive einer Planung für Radschnellwege) in der Umsetzung.
5.1.2 Bis zum Jahr 2026 wirkt der Kreis daraufhin, jährlich aufeinander abgestimmte Angebote der Mobilitätsbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu realisieren.
5.1.3 Bis zum Jahr 2026 sind in jeder kreisangehörigen Kommune ausreichende Abstellmöglichkeiten für (Lasten-)Fahrräder und E-Bikes geschaffen.
5.2.1 Bis zum Jahr 2030 sind mindestens 50 Prozent des ÖPNV-Fuhrparks im Kreis Heinsberg auf postfossile Antriebe umgestellt.
5.2.2 Im Jahr 2026 erreicht der Anteil des ÖPNV/SPNV am Modal Split im Kreis Heinsberg mindestens 12 %.
5.2.3 Spätestens bis zum Jahr 2030 wird ein kostenloses Angebot für ÖPNV/SPNV auf Verbundebene für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Seniorinnen und Senioren geschaffen.
5.3.1 Bis zum Jahr 2026 bleibt der Kreis mit den entsprechenden Akteurinnen und Akteure in Kontakt, um eine flächendeckende und bedarfsgerechte E-Lade infrastruktur im Kreisgebiet voranzutreiben.
5.3.2 Bis zum Jahr 2026 sinkt der Modal Split des motorisierten Individualverkehrs (Fahrerinnen und Fahrer/Beifahrerinnen und Beifahrer) im Kreis Heinsberg pro Jahr um 2 Prozentpunkte zugunsten des ÖPNV bzw. des Radverkehrs.
5.3.3 Im Jahr 2026 befindet sich eine Wasserstoff-Tankstelle im Kreisgebiet.
5.4.1 Bis zum Jahr 2030 sind im Kreis Heinsberg mindestens 5 neue Mobilitätsstationen bzw. Mobilitäts-Hubs etabliert und deren Nutzungsquote wird kontinuierlich gesteigert.
5.4.2 Bis zum Jahr 2026 sind Carsharing-Angebote kreisweit verfügbar und deren Nutzungsquote wird jährlich gesteigert.
5.4.3 Bis zum Jahr 2026 sind On-Demand-Angebote in allen kreisangehörigen Kommunen verfügbar und deren Nutzungsquote wird jährlich gesteigert.
6.1.1 Bis zum Jahr 2026 wird ein Flächenkataster mit Ausweisung von nutzbaren Flächen erstellt
6.1.2 Bis zum Jahr 2026 erfolgt eine Priorisierung von Flächen an Gewässern als Entwicklungskorridor für WRRL & HWRML (zu 100 %).
6.2.1 Bis zum Jahr 2026 entstehen Hecken und Gebüsche auf mind. 20 ha Fläche entlang von Gewässern und Ackerflächen im Kreisgebiet unter Beachtung der Ziele der Gewässerentwicklung.
6.2.2 Bis zum Jahr 2026 werden geeignete kreiseigene Flächen gemäß den Festsetzungen der Landschaftspläne sowie angepasst an die jeweiligen Standortbedingungen ökologisch angereichert und aufgewertet.
Maßnahmen
1.1.1.1 Festlegung über die geeignete und angemessene Form der Abbildung der Nachhaltigkeitsziele in den Haushalt des Kreises
Die Nachhaltigkeitszielsetzungen werden zukünftig in einem interaktiven Haushalt abgebildet sein.
1.1.2.1 Erstellung von Beschaffungsrichtlinien
Spätestens bis zum Jahr 2025 werden die Beschaffungen auf der Basis von Richtlinien erfolgen, die beispielsweise ökonomische und ökologische Kosten berücksichtigen.
1.1.3.1 Anpassung der Beschlussvorlagen für die politischen Gremien
Die Beschlussvorlagen für die politischen Gremien werden bis spätestens 2026 einen SDG-Bezug beinhalten.
1.2.1.1 Erstellung eines Nachhaltigkeitskodex
Entwicklung des Kodex mit Kernteam und/oder Einbeziehung von weiteren Beteiligten.
1.2.2.1 Befragung alle 2 Jahre durchführen
Die Mitarbeitendenbefragungen sollten als online Befragungen und unter Einbeziehung von Fachforen durchgeführt werden.
1.2.3.1 Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts
Das bestehende Personalentwicklungskonzept wird kontinuierlich fortgeschrieben.
1.2.4.1 Aktualisierung der Rahmenbedingungen
Die bestehenden Regelungen über die Einrichtung von Mobil-Office Arbeitsplätzen werden angepasst und zukünftig bedarfsorientiert fortgeschrieben.
1.2.4.2 Tätigkeitskataster erstellen
Evaluation der Arbeitsplätze im Hinblick auf die Eignung (gar nicht, bedingt, vollständig).
1.3.1.1 Strukturierung des weiteren Ausbaus der E-Akte
Im Hinblick auf eine zügige Umsetzung der Nutzung der E-Akte wird eine Klassifizierung und Priorisierung von Aufgabenbereichen vorgenommen.
1.3.2.1 Analyse der Nutzung des Dienstleistungsangebots
Die kontinuierliche Steigerung der Nutzung des Dienstleistungsangebots wird durch eine stetige Anpassung des Angebots, Barrierefreiheit und Marketing etc. erreicht.
1.3.2.2 Ausbau der Online-Terminvergabe
Bis zum Jahr 2026 verfügen alle Verwaltungsbereiche über eine Online-Terminvergabe.
1.4.1.1 Prüfung wie ein Jobticket interessanter gestaltet werden kann
Durchführung von Mitarbeitendenbefragung, Marketing, Prüfung von Fördermöglichkeiten, Entwicklung und Umsetzung eines Anreizsystems zur Nutzung des ÖPNV.
1.4.2.1 Konzeption zur Schaffung der Infrastruktur eines postfossilen kreisangehörigen Fuhrparks erstellen
1.4.2.2 Konzeption zur Umstellung des kreisangehörigen Fuhrparks erstellen
Erstellung eines betriebswirtschaftlichen Konzepts für die Umstellung. Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur (z. B. Ladesäulen etc.).
1.4.3.1 Schaffung weiterer Unterstellmöglichkeiten an den kreisangehörigen Liegenschaften
An den kreisangehörigen Liegenschaften werden für die Mitarbeitenden und Besucherinnen und Besucher überdachte Fahrradstellplätze geschaffen.
2.1.1.1 Gesunde Unternehmenskultur
Anknüpfend an das Format „gesunde Unternehmenskultur“ sollen neue und zusätzliche Aspekte eines betrieblichen Gesundheitsmanagement aufgezeigt werden.
2.1.2.1 Erhöhung der Anzahl von Bewegungskindergärten um 50% bis 2026
Schulung von Leitung und Personal der Kitas; Vor-Ort-Zertifizierung; Akquirierung von Kooperationsverein; Auswahl geeigneter Räumlichkeiten.
2.1.3.1 Bis zum Jahr 2026 wird „Sport im Park“ in allen Kommunen angeboten werden
2.2.1.1 Digitale Verkaufsplattform für regionale Produkte
Weiterentwicklung der Regionalmarke „Heinsberger Land – das schmeckt man“ im Hinblick auf eine zeitgemäße Verkaufsplattform im Sinne einer Mobil-App.
2.3.1.1 Nachhaltiger Tourismus
Die touristische Vermarktung des Heinsberger Landes als attraktive ländliche Destination hat auch heute bereits viel mit Nachhaltigkeitsaspekten zu tun.
2.3.2.1 Zertifizierter nachhaltiger Tourismus
Unternehmen aus dem Bereich Hotel & Gaststätten sollen durch ein entsprechendes Label des Kreises Heinsberg ausgezeichnet werden.
2.3.3.1 Weiterer Ausbau der Regionalmarke "Heinsberger Land – das schmeckt man"
Im Rahmen der Maßnahme wird angestrebt, die Vielfalt der Anbieter von regionalen Produkten weiter zu erhöhen.
3.1.1.1 VHS Bildungsangebote
Die VHS bietet gemeinsam mit lokalen Akteuren Bildungsangebote zu Nachhaltigkeits- und Umweltstrategien an.
3.1.1.2 Anknüpfung an Konzept BNE in der Kita
Umweltpädagogen werden in Kitas eingeladen und stellen Themen wie „weniger Plastik“, „Müllvermeidung Reycling“ kindgerecht vor.
3.1.2.1 Lernorte aufsuchen
Schülerinnen und Schüler besuchen außerschulische Lernorte, um sich handlungsorientiert zu bilden.
3.1.2.2 Zuschuss zum Besuch von Einrichtungen zur Umweltbildung
Der Kreis stellt finanzielle Mittel bereit, um den Schülerinnen und Schülern den Besuch von Einrichtungen zur Umweltbildung zu ermöglichen.
3.2.1.1 Auszeichnung als Fairtrade-Region
Der Kreis Heinsberg bemüht sich um eine Zertifizierung zum Fairtrade-Kreis.
3.2.2.1 Veranstaltungen nachhaltig durchführen
Es wird ein Leitfaden erstellt, der „no waste“-Möglichkeiten bzw. Ausleihmöglichkeiten für die nachhaltige Veranstaltungsdurchführung gibt.
3.3.1.1 Zusammenarbeit mit Südpartnerinnen und Südpartnern
Der Kreis fördert finanzielle Partnerschaften und Projekte der Vereine, Schulen und sonstige Institutionen in der Zusammenarbeit mit „Südpartnern“.
3.3.2.1 Partnerschaft gründen
Es wird eine Partnerschaft mit einer Stadt/einer Region aus dem globalen Süden gegründet.
3.4.1.1 Integration von Willkommenskultur
In bestehenden Veranstaltungsformaten werden die Themen Willkommenskultur/Integration integriert. Veranstalter werden angesprochen und eine Vernetzung findet statt.
3.4.2.1 „Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage“ & demokratiegestärkt
An weiterführenden Schulen wird für eine Auszeichnung als „Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage“ geworben und Projekte zur Zielerreichung gefördert.
4.1.1.1 Abfrage für Einrichtung und ggf. Gründung eines interkommunalen Klimaschutzteams
Einrichtung eines interkommunalen Klimaschutzteams zur Vernetzung von Ansprechpartnern und Erarbeitung gemeinsamer Projekte.
4.1.1.2 Erarbeitung von Projekten mit Klimaschutzteam
Nach Bildung eines Klimaschutzteams sollen potenzielle gemeinsame Projekte eruiert und umgesetzt werden.
4.1.2.1 Interkommunale Klimaschutzziele
Die Festsetzung von kreisweit gültigen Klimaschutzzielen wird besprochen.
4.1.2.2 Überprüfung der Klimaschutzziele
Festgesetzte kreisweite Klimaschutzziele müssen überprüft und evaluiert werden.
4.1.2.3 Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele
Umsetzung kreisweiter und wirtschaftlich sinnvoller Projekte zur Reduktion der Treibhausgasemissionen.
4.1.2.4 Mögliche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele
Unterstützung der Bürger durch Beratung, Förderung oder Flächennutzungsänderungen.
4.2.1.1 Ausbau erneuerbarer Energien
Dort, wo wirtschaftlich sinnvoll, werden erneuerbare Energien (auf kreisangehörigen Liegenschaften) ausgebaut.
4.2.1.2 Kreiseigene Liegenschaften
Eruierung von Ausbaupotenzialen für erneuerbare Energien und alternative Heizungstypen.
4.3.1.1 Abfrage Umweltmanagementsystem
Abfrage bei Unternehmen und Kommunen, wer bereits ein Umweltmanagementsystem nutzt und wer interessiert ist.
4.3.1.2 Einführung Umweltmanagementsystem
Bei Bedarf, Einführung eines Umweltmanagementsystems in Unternehmen und kreisangehörigen Kommunen.
4.3.2.1 Vorbereitungen cradle-to-cradle Gebäude
Prüfung, welche Gebäude für eine cradle-to-cradle-Bauweise geeignet sind.
4.3.2.2 Realisierung cradle-to-cradle Gebäude
Umsetzung und Bauphase des cradle-to-cradle-Gebäudes.
4.4.1.1 Potenzialanalyse für H2-Nutzung
Erfassung der Bedarfe im Kreis Heinsberg und Umgebung.
4.4.1.2 Beginn zum Aufbau H2-Versorgungsinfrastruktur
Organisation der Distribution (z.B. Tankstelle) und Errichtung der Infrastruktur.
4.4.2.1 Nutzung von Abwärmepotenzialen
Nutzung von industrieller Abwärme für andere Unternehmen oder Quartiere.
5.1.1.1 Ausbau eines Fahrradabstellanlagenetzes
Aufbau eines kreisweit einheitlichen Fahrradabstellanlagennetzes zur Unterstützung des Radverkehrsnetzes.
5.1.1.2 Aufbau eines Fahrradverleihsystems
Aufbau eines kreisweit einheitlichen Fahrradverleihsystems.
5.1.1.3 Ausstattung der ÖPNV-Busse mit Fahrradträgern
Ausstattung der ÖPNV-Busse mit Fahrradträgern zur Stärkung multimodaler Wegeketten.